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Datei: eintragungengrundbuch wird geändert
Kode:
Datei:
recht.zivil.materiell.sachen.grundbuch
Eintragungen in das Grundbuch, Voraussetzungen
Antrag (§ 13 GBO)
Antragsberechtigung (Belasteter oder Begünstigter)
Keine Eintragungshindernisse (
§ 18 GBO
)
Eintragungsbewilligung dessen, dessen Recht Betroffenen ist (§ 19 GBO)
Voreintragung des Betroffenen (§ 39 GBO)
Eintragungsfähigkeit
Voraussetzungen des einzutragenden Rechts
z.B. zu sichernder Anspruch bei Hypothek
Nachweis der erforderlichen Erklärungen (insbesondere der Eintragungsbewilligung) durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunde
weitere Voraussetzungen müssen öffentlicher Urkunde bewiesen werden
Stand 2026-08-14