Datei: gesetzesvorbehalt wird geändert
Von Gesetzesvorbehalt (= Schrankenvorbehalt) spricht bei einem Grundrecht, wenn eine Einschränkung des Grundrechts durch oder aufgrund eines Gesetzes möglich ist. Im Rahmen dieser Einschränkung sind staatliche Eingriffe gerechtfertigt.
Man untercheidet zwischen:
Daneben kennt das Grundgesetz noch den Eingriffsvorbehalt und den Regelungsvorbehalt.