Datei: sitzungshaftbefehl wird geändert
Mit Sitzungshaftbefehl wird ein Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO bezeichnet. Der Sitzungshaftbefehl wird erlassen, wenn ein Angeklagter unentschuldigt nicht erscheint.
Siehe auch unter Angeklagter erscheint nicht.