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§ 237 AktG Voraussetzungen § 239 AktG Anmeldung der Durchführung Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien § 238 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung |
Stand 2026-02-15
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