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Abschitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse § 362 BGB Erlöschen durch Leistung § 363 BGB Beweislast bei Annahme als Erfüllung § 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt § 365 BGB Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt § 366 BGB Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen § 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten § 368 BGB Quittung § 369 BGB Kosten der Quittung § 371 BGB Rückgabe des Schuldscheins § 372 BGB Voraussetzungen § 373 BGB Zug-um-Zug-Leistung § 374 BGB Hinterlegungsort; Anzeigepflicht Titel 3 - Aufrechnung
§ 387 BGB Voraussetzungen § 388 BGB Erklärung der Aufrechnung § 389 BGB Wirkung der Aufrechnung § 390 BGB Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung § 391 BGB Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte § 392 BGB Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung § 393b BGB Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung § 394 BGB Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung § 397 BGB Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis
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Stand 2025-02-11

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