logo mit Text lexexakt.de Werbung:

 

15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs


 § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
 § 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
 § 202a Ausspähen von Daten
 § 202b StGB Abfangen von Daten
 § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
 § 202d StGB Datenhehlerei
 § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
 § 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse
 § 205 StGB Strafantrag
 § 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses