logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
absolutio ab actione
(recht.allgemein.latein)
    

Mit absolutio ab actione (lat.) wird im gemeinen Recht die Abweisung einer Klage als unbegründet bezeichnet. Das entspricht dem heutigen Begriff Sachurteil.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise