Nach dem Altersteilzeitgesetz Möglichkeit zum gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente, durch Verminderung der Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr.
Dabei wird die Altersteilzeit entweder im Blockmodell oder im Teilzeitmodell durchgeführt. Das Bockmodell teilt sich in eine Arbeitsphase mit vermindertem Arbeitseinkommen (inkl. Aufstockung ca. 80 %) und eine Freistellungsphase unter Weiterzahlung des verminderten Einkommens in gleicher Höhe. Beim Teilzeitmodell arbeitet der Arbeitnehmer während der ganzen Zeit 50 % des ursprünglichen Umfangs und erhält durchgängig das verminderte Einkommen.
Der Berechnung der verminderten Arbeitszeit für die Dauer der gesamten Altersteilzeit ist dabei das tarifliche Stundenkontigent zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde zu legen. Spätere Erhöhungen der Stundenzahl für die Vollbeschäftigten bleiben davon unberührt. "Bemisst sich das dem Arbeitnehmer während der Altersteilzeit zu zahlende Arbeitsentgelt nach dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zu der eines Vollbeschäftigten, verringert sich wegen des geänderten Berechnungsfaktors die Höhe seines Entgelts." (BAG, Urt. v. 11. 4. 2006 - 9 AZR 369/05 u. a. zitiert nach der Pressemitteilung des BAG Nr. 24 v. 11. 4. 2006).
Wird dadurch die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers erreicht, wird die Altersteilzeit durch
die Bundesanstalt für Arbeit gefördert.
Werbung:
|