logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
andere gesundheitsschädliche Stoffe
(recht.straf.bt.224)
    

Andere gesundheitsschädliche Stoffe i.Sv. § 224 StGB, sind organische oder anorganisch Stoffe, die aufgrund einer mechanischen oder thermischen Wirkung von sich aus nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit des Opfers haben (Schönke/Schröder/Stree § 224StGB Rn 2b).

Beispiel: gehacktes Glas, kochendes Wasser.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung