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Bauen während der Planerstellung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bauen)
    

Von Bauen während der Planerstellung spricht man, wenn ein Vorhaben einem Bebauungsplan entspricht für den ein Aufstellungsbeschluss existiert, der aber noch nicht beschlossen (§ 33 BauGB). § 33 BauGB ist jedoch nur einschlägig, wenn eine Genehmigung nach den §§ 30, 34, 35 BauGB nicht möglich ist.

Hat die Gemeinde eine Veränderungsperre beschlossen kommt eine Genehmigung nach § 33 BauGB nicht mehr in Betracht.

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