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Durch die ab 25.5.2018 in Kraft getretene europäische Datenschutz Grundverorndung in Verbindung mit dem novellierten Datenschutzrecht stellt auch für Anwaltskanzleien und Noariate Anforderungdern an die Organisation.
Anforderungen (nicht abschließend)
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (schriftlich), wenn:
- Mehr als 10 Mitarbeiter (§ 38 BDSG)
- oder bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 37 DSGVO Abs. 1 lit c)
- Erstellung eines (formlosen) Verfahrensverzeichnisses gemäß § 30 DSGVO
- GAP-Analysis für alle Verarbeitungsverfahren und Dokumentation der GAP-Analysis?
- Durchführung von Technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit und Dokumentation der Durchführung
- Anpassugn der Hinweise zum Datenchutz auf der Website
- Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung für Mandanten/Beteiligte
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Stand 29.03.18
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