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disquotale Einlagen
(recht.zivil.materiell)
    

Inhalt
             1. Zugewinn

Von disquotalen Einlagen spricht man, wenn eie Gesellschafterin einer Personengesellschaft im Verhältnis zu der/den Mitgesellschafterinnen mehr Einlagen erbringen als dem Anteil an der Gesellschaft entspricht.

Es kommt grundsätzlich ein Erstattungs

1. Zugewinn

Handelt es sich um eine von Ehegatten betriebene Gesellschaft, z.B. eine GbR, stellt sich die Frage, wie disquotale Einlagen im Zugwinn behandelt werden.

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