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Kommt es bei ebay-Bewertungen zu Streitigkeiten, müssen die Gerichte entscheiden.
Als zulässig wurden beurteilt:
- "Bei Reklamation nur unverschämte Antwort, nie wieder", AG Dannenberg Urteil vom 13.12.2005, Az. 31 C 452/05 (I)
- "Nie wieder! So was habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!", bei unkulantem Verhalten des Verkäufers bei Rückabwicklung, AG Koblenz Urteil vom 02.04.2004, Az.
142 C 330/04
- "Beschwerde: statt der in der Werbung vorgegaukelten 750 mg T. nur 400 mg", wenn tatsächlich Differenz in dieser Höhe besteht (Landgericht Düsseldorf, AZ: 12 0 6/04, Urteil vom 18.02.2004).
Als unzulässig wurden beurteilt:
- "Nimmt nicht ab", wenn die Käuferin innerhalb der Widerspruchsfrist vom Vertrag zurückgetreten ist und die Ware zurückgesandt hat, OLG Oldenburg v. 3.4.2006 (Az. 13 U 71/05).
- "Qualität minderwertig", (zu pauschal) AG Dannenberg Urteil vom 13.12.2005 - 31 C 452/05 (I), MMR 2006, 567
- "Bietet, nimmt nicht ab", wenn der Käufer Mängel rügt, und der Verkäufer sich auf Rückabwicklung einlässt, OLG Oldenburg Urteil vom 3.4.2006 - 13 U 71/05, MMR 2006, 556.
- "Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!!", wenn sachlich nicht gerechtfertigt, AG Erlangen, Urteil vom 26.05.2004 - 1 C 457/04 u. Landgericht Nürnberg-Fürth v. 08.06.2005, Az: 3 S 6387/04.
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