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Einheitsgesellschaft (GmbH und Co KG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Bei der Einheitsgesellschaft handelt es sich um eine Sonderform der GmbH u. CoKG: die KG ist alleinige Gesellschafterin der GmbH. Damit sind die Gesellschafter der KG automatisch über die KG an der GmbH beteiligt. Änderungen im Gesellschafterbestand der KG müssen nicht durch einen Gesellchafterwechsel in der GmbH nachvollzogen werden.

Faktisch wird die Einheitsgesellschaft vom Geschäftsführer der GmbH geführt, da dieser gleichzeitig als Geschäftsführer der KG die Gesellschafter der GmbH vertritt. Um einen Geschäftsführerwechsel zu ermöglichen, muss im Gesellschaftsvertrag der KG den Kommanditisten für die Frage der Vertretung bei der Geschäftsführerbestellung in der GmbH eine Alleinvertretung eingeräumt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: GmbH & Co KG