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Ermächtigungsgesetz
(recht.geschichte.20)
    

Ermächtigungsgesetz war die Bezeichnung für das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", dass der Reichstag am 24.3.1933 erlassen hat. Dieses Gesetz ermöglichte es der nationalsozialistischen Reichsregierung ohne Mitwirkung des Reichstages Gesetze zu erlassen und von der Verfassung abzuweichen. Mit dieser eklatanten Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung war der Weg in die Diktatur der Nationalsozialisten unter der Führung Hitlers geebnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (GWBB)