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Mit Fait accompli (=vollendete Tatsache) wird eine im politischen, diplomatischen und juristischen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für einen Zustand beschrieben, bei dem eine Partei durch eigenmächtiges Handeln unumkehrbare Fakten schafft, um Verhandlungen oder Entscheidungen anderer Beteiligter vorab ergebnislos zu machen.
Das Konzept des Fait accompli entfaltet seine Wirkung dadurch, dass die betroffenen Akteure gezwungen werden, die neue Realität zu akzeptieren, da ein Rückgängigmachen mit unzumutbarem Aufwand oder Risiko verbunden wäre.
Ein Fait accompli wird typischerweise herbeigeführt durch:
Eigenmächtige Annexion
Eine Konfliktpartei besetzt militärisch ein Territorium und gliedert es formal ein. Den betroffenen Staaten bleibt danach oft nur die Wahl zwischen der Akzeptanz des Status quo oder einem riskanten Krieg.
Vertragsunterzeichnung
Ein Verhandlungsführer unterschreibt ohne finale Rücksprache einen völkerrechtlichen oder zivilrechtlichen Vertrag. Die übrigen Gremien werden dadurch vor eine Entscheidung gestellt, die juristisch kaum mehr anfechtbar ist.
Bauliche Fakten
Ein Bauherr errichtet ohne endgültige Genehmigung ein Bauwerk. Bis über die Rechtmäßigkeit entschieden ist, argumentiert der Bauherr mit den immensen Abrisskosten, um einen nachträglichen Kompromiss zu erzwingen.
Politische Demission
Ein Regierungsmitglied verkündet seinen Rücktritt überraschend live in den Medien. Die Staatsführung verliert dadurch jeglichen Handlungsspielraum für eine interne Klärung oder Nachfolgeplanung.
(Vergleiche dazu Brockhaus, Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden, Band 7, S. 92; Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6, S. 284).
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