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Mit einem hinter einer Paragraphen- oder Seitenangabe stehenden "ff" (z.B. § 211 ff StGB oder S. 326 ff) wird deutlich gemacht, dass sich der Autor nicht nur auf den angegebenen
Paragraphen/die angegebene Seite, sondern auch auf die
folgenden Paragraphen/Seiten beziehen will.
Siehe auch unter f.
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