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Flucht in die Berufung
(recht.zivil.formell.prozess.praeklusion)
    

Eine Flucht in die Berufung ist aufgrund des durch das ZPO-Reformgesetz neugefassten § 531 Abs. 2 ZPO und dessen Beschränkungen für neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, faktisch nicht mehr möglich.

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