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Berichtigungspflicht/Recht auf Gegendarstellung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.presse)
    

Mit Berichtigungspflicht wird die Verpflichtung des verantwortlichen Redakteurs einer periodisch erscheinenden Druckschrift bezeichnet, auf Wunsch betroffener Personen eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, sofern in der Publikation Tatsachenbehauptungen über diese Personen verbreitet wurden. Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen geregelt (z. B. § 10 Hessisches Pressegesetz).

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