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Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Im gegenseitigen Vertrag gibt es verschiedene Arten von Pflichten. Die Hauptpflichten, die Nebenleistungspflichten und die Nebenpflichten.

Die Hauptpflichten sind die Pflichten, die dem Rechtsgeschäft sein Gepräge geben. Sie stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma).

Die Nebenleistungspflichten sollen die Durchführung der Hauptleistung nur unterstützen. Sie stehen idR nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis (z.B. Abnahme).

Die Nebenpflichten schützen die sonstigen Rechtsgüter des Vertragspartners (z.B. das Eigentum).

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Auf diesen Artikel verweisen: Kardinalpflichten * Fürsorgepflicht des Arbeitgebers * Schutzpflichten * Pflichtverletzung iSv § 280 Abs. 1 BGB