logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 21 HGB
(gesetz.hgb.buch-1.abschnitt-3)
<< >>
    

Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 2 PartGG Name der Partnerschaft