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Mit Insolvenzausfallgeld, wird eine staatliche Sozialleistung für die Arbeitnehmer insolventer Unternehmen bezeichnet. Insolvenzausfallgeld wird gemäß § 183 ff SGB III für die letzten drei Monate der Beschäftigung bei einem insolventen Unternehmen gezahlt, soweit ein Arbeitnehmer noch offenstehende Ansprüche hat (§ 183 Abs. 1 S. 1 SGB III).
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