Mit kassatorischer Klausel wird eine Vertragsabrede bezeichnet, nach der der
Schuldner bei Nichterfüllung seiner Pflichten auch seine Ansprüche verlustig
geht.
Bei Ratenzahlung wird mit kassatorischer Klausel eine Abrede bezeichnet
die vorsieht, dass bei Zahlungsrückständen mit einzelnen Raten der gesamte
Restbetrag fällig wird.
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