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kaufmännisches Bestätigungsschreiben
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit kaufmännischen Bestätigungsschreiben wird die schriftliche Bestätigung eines mündlich geschlossenen Vertrages bezeichnet. Das Schreiben dient dem Zweck bei späteren Konflikten den Vertrag und seinen Inhalt zu beweisen. Schweigt der Empfänger des Bestätigungsschreibens so kommt der Vertrag zu den im Schreiben genannten Bedingungen zustande.

Voraussetzungen für ein wirksames kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS):

  1. Der Empfänger muss Kaufmann sein oder im größeren Umfang am Geschäftsverkehr teilnehmen
  2. Der Absender (Bestätigende) muss zumindest im größeren Umfang am Geschäftsverkehr teilnehmen, so dass man von ihm ein KBS erwarten durfte.
  3. Es müssen Vertragsverhandlungen vorangegangen sein
  4. Das KBS muss unmittelbar nach den Verhandlungen abgesandt worden sein.
  5. Es muss sich um eine Vertragsbestätigung handeln
  6. Der Absender darf nur solche Inhalte aufgenommen haben, von dener er annehmen konnte, dass sie der vorangegangen Vereinbarung entsprechen oder nur solche Abweichungen von denen er annehmen konnte, dass der Empfänger sie billigen würde. Ist das nicht der Fall handelt es sich um ein neues Angebot, dass der Empfänger nur durch ausdrückliche Zustimmung annehmen kann.
  7. Der Empfänger darf nicht unverzüglich widersprochen haben.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schweigen im Zivilrecht