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Kindesunterhalt abmahnen vor Anerkennung Vaterschaft
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Eine rechtliche wirksame Abmahnung des Unterhalts ist vor Anerkennung der Vaterschaft nicht möglich (§ 1594 BGB). Allerdings kann der Unterhalt gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB nach erfolgter Anerkennung rückwirkend geltend gemacht werden.

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