Die Kompetenz-Kompetenz ist die Befugnis eines staatlichen Organs (z.B.
Gerichts) im Streitfall über die eigene Zuständigkeit verbindlich
entscheiden zu können.
Weiterhin wird mit Kompetenzkompetenz die Möglichkeit des Bundes
bezeichnet, sich durch Verfassungsänderungen gegenüber den Ländern weitere
Kompetenzen einräumen zu können.
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