logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Konsekration
(recht.geschichte)
    

Rechtsgeschichtlich wird mit Konsekration (lat. weihen, heiligen) die Weihe eines Bischofs oder einer Sache bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Wormser Konkordat