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Kreditscoring
(it.recht.datenschutz und recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Kreditscoring bezeichnet man die Einstufung der Kreditwürdigkeit eines Kunden anhand eines statistischen Vergleiches mit Kunden die ein ähnliches Profil haben. In den Vergleich fließen z.B. ein, Geschlecht, Familienstand, Alter, Zahl der Kinder, Wohndauer, Haushaltstyp, Kfz und Wohnumfeld. D.h. die Kreditwürdigkeit wird nicht anhand der konkreten Zahlungsfähigkeit festgemacht, sondern an den Erfahrungen mit dem Zahlungsverhalten "vergleichbarer" Kunden.

Beispiel: Das Versandhaus X versendet an Kunden aus bestimmten Wohngebieten, in denen die Zahlungsmoral statistisch niedrig ist, nicht auf Rechnung, unabhängig von der konkreten Situation des Kunden.

Anbieter für Scoring Dienstleistungen sind z.B. Infoscore, Schufa, Creditreform oder Bürgel.

Datenschützer, wie der stellvertretender Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Dr. Johann Bizer kritisieren dieses Vorgehen als diskriminierend: "Die Reduktion des Verbrauchers auf eine Nummer lässt außer Acht, dass die bloße statistische Ähnlichkeit mit einer anderen Person keinen tauglichen Hinweis auf seine zukünftige Zahlungsfähigkeit geben kann. In aller Regel sind es dann doch unvorhersehbare individuelle Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit, die die wirtschaftliche Situation der Verbraucher beeinträchtigen, aber nicht das 'Schema F' eines Rechenprogramms."

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