logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Lauterkeitsrecht
(recht.oeffentlich)
    

Mit Lauterkeitsrecht wird im engeren Sinn das im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geregelte Recht bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise