logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Leitwährung
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Als Leitwährung wird eine Währung bezeichnet, die aufgrund der ökonomischen Macht des ausgebenden Landes zur Bezugsgröße für andere Währungen wird und die international als Zahlungsmittel anerkannt ist.

Beispiel: Der Dollar ist aufgrund der Wirtschaftsmacht der USA eine Leitwährung. Der Euro könnte sich könnte sich zukünftig zur Leitwährung entwickeln.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Dollar/US-Dollar