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Liquidation, Gesellschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Inhalt
             1. Liquidation vermögenslose GmbH

Mit Liquidation wird die Abwicklung einer Gesellschaft zur Beendigung des Geschäftsbetriebs bezeichnet.

1. Liquidation vermögenslose GmbH

OLG Celle v. 17.10.2018, Az.: 9 W 80/18 Der Liquidator und der Notar können im Regelfall nicht regelmäßig durchsetzen, dass das Handelsregister eine GmbH ohne vorangehende Anmeldung der Auflösung, Veröffentlichung und Einhaltung des Sperrjahrs aus dem Register löscht, wenn der Liquidator allein versichert, dass kein verteilbares Vermögen vorhanden sei, keine Einlagen ausstünden und keine Prozesse gegen die GmbH anhängig seien und Insolvenzgründe nicht vorlägen.Abgrenzung zu OLG Hamm 27 W 63/16.

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