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Mieterdienstbarkeit
(recht.notar und recht.zivil.materiell)
    

Mit Mieterdienstbarkeit wird eine Dienstbarkeit zur dinglichen Absicherung eines (gewerblichen) Mietvertrages bezeichnet. Durch die Mieterdienstbarkeit wird das Mietverhältnis insolvenzfest. Möglicherweise Verstoß gegen § 119 InsO. Die Dienstbarkeit muss bedingt sein, durch vertragsgemäße Miet-/Pachtzahlung und Mietvertragskündigung aus vom Mieter zu vertretenden Grund.

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