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Nebenforderung
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Von einer Nebenforderung spricht man im Zivilprozessrecht bei Forderungen, die aus dem geltend gemachten Hauptanspruch abgeleitet sind. Z.B. Zinsen, Früchte und Nutzungen. Werden diese selbständig geltend gemacht, sind sie Hauptforderung.

Beispiel 1: A macht aus Kaufvertrag einen Kaufpreisanspruch in Höhe von 10.000,- Euro als Hauptforderung und Prozesszinsen seit Rechtshängigkeit als Nebenforderung geltend.

Beispiel 1: A macht aus Darlehensvertrag einen Zahlungsanspruch in Höhe von 5.500,- Euro (5.000,- Rückzahlung + 500,- vereinbarte Zinsen) geltend. Die Zinsen bleiben Nebenforderung, der Streitwert beträgt 5.000,- (OLG Köln v. 14. Mai 1999 Az. 11 W 3/99)

Beispiel 2: B zahlt dem A vor Prozessbeginn den Kaufpreis, aber nicht die aufgelaufen Verzugszinsen. Klagt A jetzt die Zinsen ein, sind sie Hauptforderung.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 4 ZPO Wertberechnung; Nebenforderungen