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Nettozahler
(recht.allgemein)
    

Mit Nettozahler werden in mitgliedsfinanzierten Haushalten die Mitglieder bezeichnet, die mehr in den Haushalt einzahlen als sie ausgezahlt bekommen.

Beispiel: Deutschland zahlt in den Haushalt der EU mehr ein, als an Subventionen nach Deutschland zurückfließen.

Auch im Rahmen des Länderfinanzausgleich werden die Geberländer als Nettozahler bezeichnet.

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