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OT-Mitgliedschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

Inhalt
             1. Arbeitsrecht

1. Arbeitsrecht

OT ist die Abkürzung für Ohne-Tarif. Von OT-Mitgliedschaft spricht man, wenn ein Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband aber nicht an die von diesem geschlossenen Tarifverträge gebunden ist.

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