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(recht.oeffentlich.staat)
    

Freiwillige Übereinkunft zwischen Regierung und Opposition eines Parlaments zufällige und vorübergehende Verschiebungen in den Mehrheitsverhältnissen (z.B. durch Urlaub oder Krankheit von Abgeordneten) nicht auszunutzen.

In der 15. Wahlperiode des Bundestages konnten sich die Regierung (SPD und Grüne) nicht mit der Opposition nicht auf ein entsprechendes Abkommen verständigen.

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