logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Pornographie/pornographische Schriften
(recht.straf.bt)
    

Von Pornographie spricht man im Strafrecht, wenn der Zweck einer Darstellung mit sexuellem Inhalt überwiegend der sexuellen Reizung dienen soll, eine inhaltliche Darstellung nicht bezweckt ist oder der sexuelle Inhalt vergröbert, verzerrt oder anreisserisch wiedergegeben wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise