logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Rechtmittelverzicht, Zivilrecht/Familienrecht
(recht.zivil)
    

Inhalt
             1. Familienrecht

1. Familienrecht

Siehe § 67 FamFG. Der Verzicht muss über dem Gericht erklärt werden und Bedarf keiner bestimmten Form (Keidel, FamFG - Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit 20. Auflage 2020 zu § 67 Rn. 8).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise