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Rechtszug/Instanz
(recht.allgemein.prozess)
    

Allgemeine Bezeichnung für die einzelnen Verfahrensabschnitte im Instanzenzug.

So ist der 1. Rechtszug die Eingangsinstanz. Werden zulässige Rechtsmittel eingelegt geht das Verfahren in den nächsthöheren Rechtszug, z.B. als Berufung in den 2. Rechtszug.

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Auf diesen Artikel verweisen: Instanz * eMail, Beweiskraft * Tatsacheninstanz/erste Instanz