logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Relegation/relegieren
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Mit Relegation wird der Verweis eines Studenten/einer Studentin von einer Hochschule bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise