logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Remittent
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel)
    

Der erste Wechselnehmer. D.h. der an den oder dessen Order die Wechselsumme ausgezahlt werden soll.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Wechsel