Die Beteiligten erteilen hiermit den Angestellten des amtierenden Notars
- Herrn Meyer,
- und Frau Schmidt,
jeweils dienstanssässig ...
Einzelvollmacht
für die Beteiligten und in ihrem Namen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge formell- oder materiell-rechtlicher Art zur Ergänzung oder Änderung des Vertrages abzugeben, soweit dies zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich ist.
Von dieser Vollmacht darf nur vor den Notaren Dr. Carsten Loscher oder Dr. Dietmar Ricke oder deren bestellten Vertretern Gebrauch gemacht werden. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht erlischt mit der vertragsmäßigen Umschreibung des Eigentums auf den Käufer im Grundbuch.
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