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Skript Erbrecht
(recht.notar.erb)
    

    1. Voreintragung Erben
      § 40 Abs. 1 GBO. Aber die Erleichterung gilt nur für Eigentumsübertragung. Muss vorab eine Finanzierungsgrundschuld f. Käufer eingetragen werden muss eine Voreintragung erfolgen.
    2. Adoption, Unterschied Minderjährigen-/Volljährigenadoption
    3. Behindertentestament
    4. Ehegattenerbrecht
    5. gem. Testament
    6. gem. Testament, Aufhebung Bindungswirkung
    7. gem. Testament/Erbvertrag Unterschiede
    8. insolventer Erbe
    9. Kumulationsverbot der Auslegungsregeln der §§ 2270 Abs. 2, 2069 BGB
    10. Nacherbe/Vorerbe
    11. Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden
    12. Aufbau Erbteils-/Erbschaftskaufvertrag
    13. § 2304 BGB Auslegungsregel
    14. Pfichtteilsrestanspruch (§ 2305 u. 2307 BGB)
    15. § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
    16. § 2346 BGB Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit
    17. Kann eine Erbe formfrei aus der Miterbengemeinschaft ausscheiden?
    18. öffentlicher Glaube des Erbscheins =>
      §§ 2366, 2367 BGB
  1. Was gilt wenn die Unterschrift des Notars unter der Niederschrift des Testaments fehlt?
    Die fehlende Unterschrift kann geheilt werden, wenn der Umschlag mit dem das Testament eingereicht wurde die Unterschrift trägt, das gilt soweit Identität besteht zwischen beiden Unterschriftspersonen. D.h. hat der Notarvertreter vergessen zu unterschreiben und der Notar auf dem Umschlag unterschrieben reicht dies nicht aus!
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Auf diesen Artikel verweisen: notarielle Fachprüfung, Themensammlung