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Societas Europae/S.E.
(recht.eu)
    

Mit Societas Europae oder Europäische Gesellschaft wird eine auf EG-Verordnung 2157/2001 beruhende europaweit einheitlich geregelte Kapitalgesellschaft bezeichnet, deren Kapital in Aktien zerlegt ist.

In deutsches Recht ist die S.E. 2004 mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) überführt worden. Das SEEG besteht aus zwei Einzelgesetzen: Dem Ausführungsgesetz (SEAG) und dem Gesetz zur Beteiligung von Arbeitnehmern (SEBG). Dabei regeln sich Voraussetzungen und Ausgestaltung der S.E. vorrangig nach der EG-Verordnung 2157/2001 und soweit diese keine Regelungen enthält nach dem SEAG (§ 1 SEAG ) bzw. SEBG.

Grundvoraussetzung für die S.E. ist ein Mindestkapital von 120.000,- € (Art. 4 EGVO 2157/2001).

Frühere Anläufe für eine S.E. blieben im Vorschlagsstadium stecken (Vgl. Geänderter Vorschlag v. 30. 4. 1975, Beil 4/75 z. Bulletin der EG).

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