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Aufgrund des Mediendienstestaatsvertrages der Länder ist
in Rundfunkt und Fernsehen eine Trennung
zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung geboten.
Ob diese Regelung auch für Webseiten Gültigkeit in Anspruch nehmen
kann hängt von der noch nicht geklärten Frage ab, ob das WWW unter den
Mediendienstestaatsvertrag fällt.
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