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Trennungsprinzip
(it.recht)
    

Aufgrund des Mediendienstestaatsvertrages der Länder ist in Rundfunkt und Fernsehen eine Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung geboten.

Ob diese Regelung auch für Webseiten Gültigkeit in Anspruch nehmen kann hängt von der noch nicht geklärten Frage ab, ob das WWW unter den Mediendienstestaatsvertrag fällt. Werbung:

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