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Von Überwachung am Arbeitsplatz spricht man, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers am PC mittels technischer Mittel (wie z.B. Spionageprogrammen) überwacht. Eine gesetzliche Regelung dieses Themas (Arbeitnehmerdatenschutzgesetz) steht noch aus. Die Gerichte lassen wohl eine Überwachung zu, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart ist, und der Betriebsrat Bescheid weiß.
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