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Unterhalt, Kaufkraftdifferenz
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Leben Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter in verschiedenen Ländern mit Kaufkraftunterschied (= Kaufkraftdifferenz), ist bei der Bedarfsberechnung dieser Kaufkraftunterschied zu berücksichtigen (Vgl. Wendl/Staudigl § 9 Rn. 23 ff). Das gilt auch zwischen verschiedenen europäischen Ländern.

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