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Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
(recht.)
    

Das Verwaltungszustellungsgesetz regelt die Zustellung von Verwaltungsakten und anderen Schriftstücken an den Bürger durch die Bundesverwaltung. Für die Landesverwaltung gelten entsprechende Landesgesetze.

Zuletzt novelliert durch:

Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12. August 2005
BGBl I 2005, 2354

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