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vorläufige Zahlungsordnung
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Vorläufige Zahlungsanordnung ist die Bezeichnung eines vorgesehenen (vorläufig) vollstreckbaren Titels, mit dem Gläubiger schneller an ihr Geld kommen sollen. Voraussetzung einer vorläufigen Zahlungsanordnung soll sein, "dass die Klage nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hohe Aussicht auf Erfolg hat." Darüber hinaus soll das Gericht abwägen "zwischen dem Interesse des Klägers, schnell an sein Geld zu kommen, und dem Interesse des Beklagten, erst zu zahlen, wenn alle offenen Rechtsfragen abschließend geklärt sind."

Anfang April 2006 befand sich ein entsprechendes Gesetz im Bundestag in der ersten Lesung.

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