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Wahlrechtsgrundsätze
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Das Grundgesetz nennt in Art. 38 Abs. 1 GG fünf Wahlrechtsgrundsätze:

  1. Allgemeinheit der Wahl
  2. Unmittelbarkeit der Wahl
  3. Geheimheit der Wahl
  4. Freiheit der Wahl
  5. Gleichheit der Wahl

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Auf diesen Artikel verweisen: Zweitstimme * Verhältniswahl